Allgemeine Geschäfts- und Mietbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jedes zwischen der Firma FM Lasertechnik, Inhaber Frank Mauderer (folgend FM Lasertechnik genannt) und einem Kunden geschlossenen Vertrages, gleichgültig ob dieser Lieferungen oder sonstige Leistungen der Fa. FM Lasertechnik zum Gegenstand hat.

2. Vertragsabschluß, Angebote

Alle Verträge werden mit Zusendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens mit Ausführung bzw. Zusendung der Lieferung bzw. der Leistungen, rechtsgültig.

Die Angebote der Fa. FM Lasertechnik sind, sofern nicht schriftlich vereinbart, stets freibleibend und unverbindlich. Die Berichtigung von Druckfehlern und Irrtümern, sowie Abweichungen die handelsüblich oder technisch bedingt sind oder Form, Farbe oder Größe der Artikel betreffen, behält sich die Fa. FM Lasertechnik vor.

3. Preise

Alle angegebenen Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, in Euro, inkl. der zurzeit gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Druckfehler, Irrtum und Preisänderungen vorbehalten. Die Preise verstehen sich ab Lager Plochingen. Kosten für Transport und Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Ein Mindestbestellwert besteht nicht, jedoch wird bei Bestellungen unter einem Warenwert von EUR 25,- ein Mindermengenzuschlag von EUR 5,- (inkl. MwSt.) berechnet.

4. Lieferung

Die Lieferung erfolgt ab Lager Plochingen, auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht mit Aufgabe der Ware zum Versand auf den Kunden über. Führt der Verkäufer den Transport mit eigenen Transportmitteln durch, geht die Gefahr mit Abgang aus dem Lager der Fa. FM Lasertechnik auf den Kunden über. Der Liefertermin gilt als erfüllt, sobald die Sendung dem Transportunternehmen bzw. dem Kunden übergeben wurde. Im Falle höherer Gewalt, wozu auch Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik und behördliche Anordnungen gehören, hat die Fa. FM Lasertechnik auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen die Liefer- und Leistungsverzögerung nicht zu vertreten. Sollten die Verzögerungen länger als 8 Wochen dauern, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Schadenersatzforderungen sind in jedem Fall ausgeschlossen. Die Fa. FM Lasertechnik ist ausdrücklich zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

5. Widerruf

Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung der Fa. FM Lasertechnik.

6. Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung von Waren per Nachnahme oder Bankeinzug. Mietgeschäfte sind vorzugsweise in bar oder per Rechnung zu begleichen. Rechnungen sind für die Fa. FM Lasertechnik in verlustfreier Weise zu begleichen.

Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Fa. FM Lasertechnik berechtigt, vom Tage des Verzuges an Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweilig geltenden Bankdiskontsatz zu berechnen und alle offenstehenden Rechnungsbeträge sofort gegen Barzahlung fällig zu stellen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen Zahlungen zurückzuhalten oder wegen nicht anerkannter Gegenforderungen den Kaufpreis aufzurechnen.

7. Gewährleistung

Bei Endverbrauchern gilt die gesetzliche Gewährleistungsdauer von 24 Monaten. Die Garantie gilt nicht für Leuchtmittel, elektronische Bauteile, Software, gebrauchte Teile, unbefugte Eingriffe und Verschleißartikel. Im Gewährleistungsfall erhält der Kunde nach Wahl der Fa. FM Lasertechnik Nachbesserung, Umtausch oder Gutschrift. Rücksendungen sind grundsätzlich frei an die Fa. FM Lasertechnik zurückzusenden und erfolgen auf Gefahr des Kunden.

8. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Fa. FM Lasertechnik. Bei Warenrückforderungen aufgrund von Zahlungsverzug oder Zahlungsunfähigkeit des Kunden ist die Fa. FM Lasertechnik berechtigt etwaige Abnutzungen, Schäden und Wertverluste geltend zu machen.

9. Datenverarbeitung / Datenschutz

Die sich aus den Geschäftsvorgängen ergebenden Daten werden im Rahmen von Geschäftskarteien gespeichert und an Dritte nicht weitergegeben. Weitere Informationen zum Datenschutz beinhaltet unsere Datenschutzerklärung.

10. Teilnichtigkeit

Sollten einzelne der in den AGB oder Mietbedingungen enthaltenen Bestimmungen unwirksam sein, so werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Bestimmung, die nach dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

11. Erfüllungsort/Gerichtsstand

Für beide Teile ist der Erfüllungsort Plochingen und der Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, Esslingen. Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

Mietbedingungen

1. Allgemeines

Diese zusätzlichen Mietbedingungen werden automatisch Bestandteil der AGB der Fa. FM Lasertechnik, wenn ein Mietvertrag zwischen dem Mieter und dem Vermieter zustande kommt. Der Mieter erklärt sich mit seiner Unterschrift mit den AGB und den Mietbedingungen einverstanden. Bei Mietung einer Laseranlage der Schutzklasse 3R, 3B und 4 verpflichtet sich der Mieter vor der ersten Inbetriebnahme von einer fachkundigen Person eine sicherheitstechnische Dokumentation und eine Gefährdungsbeurteilung erstellen zu lassen (vgl. TROS Laserstrahlung). Die Inbetriebnahme ist der für den Arbeitsschutz zuständigen Behörde sowie der Berufsgenossenschaft anzuzeigen und ein Laserschutzbeauftragter ist schriftlich zu bestellen. Evtl. anfallende Sachverständigen- und Genehmigungskosten gehen zu Lasten des Mieters.

Die Mietgegenstände sind nur bestimmungsgemäß einzusetzen (nach Gebrauchsanleitung), vor Überbeanspruchung zu schützen und bei Transport vorschriftsmäßig zu sichern. Mietgegenstände dürfen nur von unterwiesenen Personen unter Beachtung der Schutzvorschriften (nach Gebrauchsanleitung) in Betrieb genommen und bedient werden. Dort wo vorgeschrieben, muss persönliche Schutzausrüstung (PSA) eingesetzt werden. PSA wird vom Vermieter nicht gestellt. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift bzw. Benutzung, dass er mit der Funktion des Mietgegenstands vertraut ist, bzw. die Anleitung gelesen hat. Die Kosten für Betriebsstoffe und Verbrauchsmaterial gehen zu Lasten des Mieters und sind in der Miete nicht enthalten.

2. Mietzeitberechnung / Kaution

Die Mietzeit beginnt mit der Überlassung des Mietgegenstandes an den Mieter. Es werden grundsätzlich immer ganze Tage (24 Stunden) abgerechnet. Für Sonn- und Feiertage können individuelle Mietkonditionen gelten, die einem Angebot bedürfen.

Der Vermieter verlangt vom Mieter eine Kaution. Die Höhe der Kaution wird vom Vermieter festgesetzt. Die Kaution wird dem Mieter unter Anrechnung etwaiger Ansprüche des Vermieters bei Rückgabe des Mietgegenstandes erstattet. Die Höhe der Forderungen des Vermieters wird durch die Kaution nicht begrenzt.

3. Versicherungspflicht

Der Mieter verpflichtet sich, für die Vertragsdauer die Mietsache zum Neuwert gegen die Risiken des Unterganges, Verlustes und der Beschädigung auf eigene Kosten zu versichern. Der Mieter tritt mit Abschluß des Mietvertrages sämtliche Ansprüche aus vorstehenden Versicherungsverträgen sowie Ansprüche gegen etwaige Schädiger und deren Versicherer an den Vermieter ab. Dieser nimmt hiermit die Abtretung an.

4. Reinigung / Instandhaltung

Mietgegenstände sind in einwandfreiem und gereinigtem Zustand zurück zu geben. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache während der Vertragsdauer auf seine Kosten sach- und fachgerecht zu warten, instand zu halten und instand zusetzten. Alle anfallenden Reparaturen und Reinigungsarbeiten, die der Mieter zu verantworten hat, werden mit 45,- Euro pro angefangene Stunde zzgl. Materialkosten und ggf. Anfahrtskosten in Rechnung gestellt.

5. Untervermietung/Gebrauchsüberlassung an Dritte

Der Mieter ist zur Untervermietung, bzw. zu jedweder entgeltlich oder unentgeltlichen Gebrauchsüberlassung der Mietsache an Dritte nicht berechtigt.

6. Informationspflicht des Mieters

Der Mieter hat dem Vermieter sämtliche Störungen oder Defekte an der Mietsache unverzüglich zu melden. Des Weiteren sind alle im Zusammenhang mit der Mietsache stehenden etwaigen Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt insbesondere

  • bei Beschlagnahme durch Dritte.
  • bei Pfändungen o.ä. Maßnahmen, die die Mietsache beeinträchtigen oder gefährden.
  • bei Vergleichs- oder Konkursanträgen über das Vermögen des Mieters.

7. Haftung des Vermieters

Die Ansprüche der §§ 536, 537 BGB stehen dem Mieter nur zu, wenn die eingeschränkte Tauglichkeit der Mietsache trotz Beseitigungsversuchen des Vermieters über einen Zeitraum von 10 Tagen gerechnet ab Beginn der Beseitigungsversuche nicht behoben worden ist und dem Vermieter nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

8. Rückgabe der Mietsache

Die Mietsache ist inkl. ggf. mitgeliefertem Zubehör/Werkzeug nach Vertragsende unverzüglich und vollständig an den Vermieter zurückzugeben. Wird die Mietsache nicht unverzüglich oder komplett zurückgegeben, bzw. ein vereinbarter Rückgabetermin nicht eingehalten, so ist für den Verzugszeitraum der Mietzins pro Tag zu entrichten. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Vermieters bleiben hiervon unberührt.

9. Aufrechnung, Abtretung, Zurückbehaltungsrecht

Die Aufrechnung oder ein Zurückbehaltungsrecht des Mieters wegen eigener Forderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Forderung des Mieters ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Der Mieter kann die ihm aus dem Mietvertrag zustehenden Rechte und Ansprüche weder abtreten, übertragen oder verpfänden.

10. Rücktritt des Mieters

Für den Fall des Rücktritts des Mieters vor Vertragsbeginn steht dem Vermieter ein Aufwendungsersatz wie folgt zu:

  • bei Rücktritt bis eine Woche vor Vertragsbeginn 10% des vereinbarten Mietzinses.
  • bei Rücktritt bis drei Tage vor Vertragsbeginn 40% des vereinbarten Mietzinses.
  • bei späterem Rücktritt 50% des vereinbarten Mietzinses.

11. Transport der Mietsache

Der Transport bzw. die Anlieferung der Mietsache erfolgen ausschließlich auf Kosten und Risiko des Mieters.

Stand 31.03.2020