AGB / Mietbedingungen / Fernabsatzgesetz

Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. AllgemeinesDiese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jedes zwischen der Firma FM Lasertechnik und einem Kunden geschlossenen Vertrages, gleichgültig ob dieser Lieferungen oder sonstige Leistungen der Fa. FM Lasertechnik zum Gegenstand hat.
2. Vertragsabschluß, AngeboteAlle Verträge werden mit Zusendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens mit Ausführung bzw. Zusendung der Lieferung bzw. der Leistungen, rechtsgültig. Die Angebote der Fa. FM Lasertechnik sind, sofern nicht schriftlich vereinbart, stets freibleibend und unverbindlich. Die Berichtigung von Druckfehlern und Irrtümern, sowie Abweichungen die handelsüblich oder technisch bedingt sind oder Form, Farbe oder Größe der Artikel betreffen, behält sich die Fa. FM Lasertechnik vor.
3. PreiseAlle angegebenen Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, in EUR zzgl. der z.Z. gesetzlich gültigen MwSt. Druckfehler, Irrtum und Preisänderungen vorbehalten. Die Preise verstehen sich ab Lager Plochingen. Kosten für Transport und Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Ein Mindestbestellwert besteht nicht, jedoch wird bei Bestellungen unter einem Nettowarenwert von EUR 25,- ein Mindermengenzuschlag von EUR 5,- (netto) berechnet.
4. LieferungDie Lieferung erfolgt ab Lager Plochingen, auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht mit Aufgabe der Ware zum Versand auf den Kunden über. Führt der Verkäufer den Transport mit eigenen Transportmitteln durch, geht die Gefahr mit Abgang aus dem Lager der Fa. FM Lasertechnik auf den Kunden über. Der Liefertermin gilt als erfüllt, sobald die Sendung dem Transportunternehmen bzw. dem Kunden übergeben wurde. Im Falle höherer Gewalt, wozu auch Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik und behördliche Anordnungen gehören, hat die Fa. FM Lasertechnik auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen die Liefer- und Leistungsverzögerung nicht zu vertreten. Sollten die Verzögerungen länger als 8 Wochen dauern, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Schadenersatzforderungen sind in jedem Fall ausgeschlossen. Die Fa. FM Lasertechnik ist ausdrücklich zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
5. ZahlungsbedingungenSofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung per Nachnahme oder Bankeinzug. Rechnungen sind für die Fa. FM Lasertechnik in verlustfreier Weise zu begleichen. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Fa. FM Lasertechnik berechtigt, vom Tage des Verzuges an Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweilig geltenden Bankdiskontsatz zu berechnen und alle offenstehenden Rechnungsbeträge sofort gegen Barzahlung fällig zu stellen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen Zahlungen zurückzuhalten oder wegen nicht anerkannter Gegenforderungen den Kaufpreis aufzurechnen.
6. GewährleistungEs gilt die gesetzliche Garantiezeit von 6 Monaten. Die Garantie gilt nicht für Leuchtmittel, elektronische Bauteile, Software, gebrauchte Teile, unbefugte Eingriffe und Verschleißartikel. Im Garantiefall erhält der Kunde nach Wahl der Fa. FM Lasertechnik Nachbesserung, Umtausch oder Gutschrift. Rücksendungen sind grundsätzlich frei an die Fa. FM Lasertechnik zurück zusenden und erfolgen auf Gefahr des Kunden.
7. EigentumsvorbehaltDie gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Fa. FM Lasertechnik. Bei Warenrückforderungen aufgrund von Zahlungsverzug oder Zahlungsunfähigkeit des Kunden ist die Fa. FM Lasertechnik berechtigt etwaige Abnützungen, Schäden und Wertverluste geltend zu machen.
8. DatenverarbeitungDie sich aus den Geschäftsvorgängen ergebenden Daten werden im Rahmen von Geschäftskarteien gespeichert und an Dritte nicht weitergegeben.
9. TeilnichtigkeitSollten einzelne der in den AGB oder Mietbedingungen enthaltenen Bestimmungen unwirksam sein, so werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Bestimmung, die nach dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
10. Erfüllungsort/GerichtsstandFür beide Teile ist der Erfüllungsort Plochingen und der Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, Esslingen. Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Diese zusätzlichen Mietbedingungen werden automatisch Bestandteil der AGB der Fa. FM Lasertechnik, wenn ein Mietvertrag zwischen dem Mieter und dem Vermieter zustande kommt. Der Mieter erklärt sich mit seiner Unterschrift mit den AGB und den Mietbedingungen einverstanden. Bei Mietung einer Laseranlage der Schutzklasse 3b oder höher verpflichtet sich der Mieter vor der ersten Inbetriebnahme diese bei der Berufsgenossenschaft und der für den Arbeitsschutz zuständigen Behörde anzuzeigen und einen Laserschutzbeauftragten schriftlich zu bestellen, sowie die Anlage vom TÜV abnehmen zu lassen. Evtl. anfallende Genehmigungskosten gehen zu Lasten des Mieters.
2. VersicherungspflichtDer Mieter verpflichtet sich, für die Vertragsdauer die Mietsache zum Neuwert gegen die Risiken des Unterganges, Verlustes und der Beschädigung auf eigene Kosten zu versichern. Der Mieter tritt mit Abschluß des Mietvertrages sämtliche Ansprüche aus vorstehenden Versicherungsverträgen sowie Ansprüche gegen etwaige Schädiger und deren Versicherer an den Vermieter ab. Dieser nimmt hiermit die Abtretung an.
3. InstandhaltungDer Mieter ist verpflichtet, die Mietsache während der Vertragsdauer auf seine Kosten ordnungsgemäß zu warten, instandzuhalten und instandzusetzten.
4. Untervermietung/Gebrauchsüberlassung an DritteDer Mieter ist zur Untervermietung, bzw. zu jedweder entgeltlich oder unentgeltlichen Gebrauchsüberlassung der Mietsache nicht berechtigt.
5. Informationspflicht des MietersDer Mieter hat dem Vermieter sämtliche Störungen an der Mietsache unverzüglich zu melden. Des weiteren sind alle im Zusammenhang mit der Mietsache stehenden etwaigen Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt insbesondere
- bei Beschlagnahme durch Dritte.
- bei Pfändungen o.ä. Maßnahmen, die die Mietsache beeinträchtigen oder gefährden.
- bei Vergleichs- oder Konkursanträgen über das Vermögen des Mieters.
Die Ansprüche der §§ 536, 537 BGB stehen dem Mieter nur zu, wenn die eingeschränkte Tauglichkeit der Mietsache trotz Beseitigungsversuchen des Vermieters über einen Zeitraum von 10 Tagen gerechnet ab Beginn der Beseitigungsversuche nicht behoben worden ist und dem Vermieter nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
7. Rückgabe der MietsacheDie Mietsache ist nach Vertragsende unverzüglich an den Vermieter zurückzugeben. Wird die Mietsache nicht unverzüglich zurückgegeben, bzw. ein vereinbarter Rückgabetermin nicht eingehalten, so ist für den Verzugszeitraum der Mietzins pro Tag zu entrichten. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Vermieters bleiben hiervon unberührt.
8. Aufrechnung, Abtretung, ZurückbehaltungsrechtDie Aufrechnung oder ein Zurückbehaltungsrecht des Mieters wegen eigener Forderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Forderung des Mieters ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Der Mieter kann die ihm aus dem Mietvertrag zustehenden Rechte und Ansprüche weder abtreten, übertragen oder verpfänden.
9. Rücktritt des MietersFür den Fall des Rücktritts des Mieters vor Vertragsbeginn steht dem Vermieter ein Aufwendungsersatz wie folgt zu:
- bei Rücktritt bis eine Woche vor Vertragsbeginn 10% des vereinbarten Mietzinses.
- bei Rücktritt bis drei Tage vor Vertragsbeginn 40% des vereinbarten Mietzinses.
- bei späterem Rücktritt 50% des vereinbarten Mietzinses.
Der Transport bzw. die Anlieferung der Mietsache erfolgen ausschließlich auf Kosten und Risiko des Mieters.

Fernabsatzverträge mit Verbrauchern
Als Verbraucher gilt jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Die Fa. FM Lasertechnik weist ausdrücklich darauf hin, daß bei Verträgen die über Fernkommunikationsmitteln geschlossen wurden ein Widerrufsrecht von 14 Tagen nach Erhalt der Ware besteht. Die Kosten für eine Rücksendung ab einem Warenwert von EUR 40,00 werden von uns übernommen. Bitte beachten Sie, daß unfrei an uns zurückgesandte Ware aus organisatorischen Gründen nicht angenommen werden kann. Wir bitten um kurze telefonische Mitteilung vor der Rücksendung um Ihnen eine "Freeway-Marke" der Deutschen Post AG für Rücksendungen innerhalb der BRD zukommen lassen zu können. Eine Rücknahme durch die Fa. FM Lasertechnik kann nur erfolgen, wenn die Rücksendung im Originalkarton inkl. aller Umverpackungen, allen Zubehörteilen, aller Bedienungsanleitungen und unter Beilage des originalen Kaufbeleges erfolgt. Für diese Rücksendung erstellen wir eine Gutschrift, welche auf Wunsch ausgezahlt wird. Neugeräte die Gebrauchsspuren aufweisen, Gebrauchtgeräte, Sonderanfertigungen oder geöffnete Software sind von der Rücknahme ausgeschlossen. Der Kaufvertrag gilt als geschlossen, soweit die Bestellung von der Fa. FM Lasertechnik mittels einer Auftragsbestätigung anerkannt wurde. Der Kaufvertrag endet mit Zusendung der bestellten, bzw. sofern möglich, einer in Qualität und Preis gleichwertigen Ware und deren Zahlung durch den Auftraggeber. Teillieferungen behält sich die Fa. FM Lasertechnik vor. Des Weiteren gelten zusätzlich die allgemeinen Geschäfts- und Mietbedingungen der Fa. FM Lasertechnik.